Mütter-kuren, Mutter/Vater-Kindkuren
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Anspruch auf Vorsorge und Rehabilitation
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Wer hat Anspruch auf medizinische Vorsorge/ medizinische Rehabilitation?
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Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, d. h. auch mitversicherte Ehepartner, Jugendliche, Kinder
und Rentner Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Zu beachten ist, dass bei Rehabilitationsmaßnahmen ggfls. ein anderer Leistungsträger (z. B. die Rentenversicherung) vorrangig
zuständig sein kann, wenn durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit einschränkt oder gefährdet ist. Medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen können entweder ambulant oder stationär durchgeführt werden.
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Was unterscheidet medizinische Vorsorge - medizinische Rehabilitation?
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Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet Maßnahmen der
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- Vorsorge, die eine Schwächung der Gesundheit beseitigen, eine Krankheit verhüten, deren Verschlimmerung vermeiden, oder einer Gefährdung
der gesundheitlichen Entwicklung entgegenwirken sollen;
- Rehabilitation, die eine bereits bestehende Krankheit, deren Folgeschäden, Beeinträchtigungen oder Behinderungen beseitigen oder mindern
sollen.
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Medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter
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Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahmen. Sie können von der
Mutter alleine oder gemeinsam mit den Kindern wahrgenommen werden. Sie sind nach § 24 (Vorsorge) oder § 41 (Rehabilitation)
SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Zur Durchführung stehen Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder sogenannte "gleichartigen Einrichtungen" (Einrichtung
der Krankenkasse oder Einrichtung eines gewerblichen Klinikbetreibers) zur Verfügung.
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Eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter umfasst
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- ärztliche Behandlung
- psychologische und psychosoziale Behandlung und Beratung
- physikalische Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Wasseranwendungen, Massagen)
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- ortsgebundene Heilmittel
- Sport und Bewegung
- Ernährungsberatung
- Kreativtherapie
- Unterkunft und Verpflegung
- pädagogische Betreuung der Kinder
- med. Behandlung der Kinder
- schulbegleitenden Unterricht
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ANTRÄGE
Ärztliche Atteste zur Beantragung der Maßnahmen finden Sie unter Atteste, oder erhalten Sie bei unseren Beratungsstellen.
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